Corona Öffnungsschritte mit Notbremsen

Bund und Länder haben sich grundsätzlich auf eine Verlängerung des Lockdowns geeinigt, gleichzeitig aber einen Plan für Lockerungen in fünf Schritten vereinbart – von dem jede(r) Einzelne – aber auch der Handel profitieren soll. Der Vorstand des BVH e. V. hat folgende für NRW gültige Infos für Sie zusammengefasst:

Unter einer Inzidenz von 50 wird gelockert, über 100 greift eine Notbremse. Wir erläutern die Details, die insgesamt einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Auffassungen darstellen : den Einen gehen die diskutierten und beschlossenen Schritte nicht weit genug, den Anderen gehen sie viel zu weit. 

Der aktuelle Lockdown wird bis Ende März verlängert, ab Montag, dem 08.03., treten erste Lockerungen der Kontaktbeschränkungen in Kraft. Am 22.03. beraten die Kanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MP) erneut auf dem dann erreichten Inzidenzstand.

Für alle anderen Bereiche gibt es demnach Lockerungen in Schritten, die von der Höhe der Inzidenz abhängen; der zuletzt eingeforderte Schwellenwert 35 wurde verworfen. Die Öffnungsschritte können bei einer bestimmten Inzidenz wieder zurückgenommen werden, bei 100 Fällen je  100.000 Einwohner tritt eine Notbremse in Kraft. Es liegt demnach auch ganz zentral an allen Beteiligten, auch an Jedem und Jeder von uns, dass das System greift und kein erneuter Lockdown droht. Immerhin sehen wir ja, dass die Zahlen der Infizierten (Stand Anfang März) nicht sinken, vielmehr wieder steigen. Das hochansteckende Cov-B1.1.7.  (=britische Mutation) „übernimmt das Ruder“.

Ob für die einzelnen Schritte die Inzidenz des Bundeslandes oder der Kommunen ausschlaggebend ist, ist in NRW noch offen, erklärte MP Laschet im Landtag. Wir wünschen uns (endlich mal !)  eine klare und eindeutige Regelung.

Es soll nun auch ab dem 08.03. kostenlose Selbst- und Schnelltests für Alle geben. Einzelne Discounter bieten aktuell schon solche Selbsttests an, allerdings nicht kostenlos. Leider mangelt es einmal mehr und schon wieder an verlässlich-präzisen und verständlichen Erläuterungen die alle Bürgerinnen und Bürger auch nachvollziehen können.

Ab Montag (8.3.) sind Treffen mit bis zu fünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Paare gelten als ein Haushalt  (auch wenn sie weder verheiratet sind noch zusammen im gleichen Haushalt leben). Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 kann dies auf maximal zehn Personen und drei Haushalte erweitert werden. Wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegen gelten die alten, strengen Regeln.

Beachten Sie bitte auch das beigefügte Schaubild der Bundesregierung – Stand 03.03.2021               

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