Bürgerbegegnungsstätte BBS

Konzept – Nutzungsvorschlag des BVH e.V. zur
künftigen Nutzung des Schulkomplexes der GGS – Anna-Langohr-Schule
in 50767 Heimersdorf /Lebensbaumweg 51
nach deren Umzug nach Volkhoven/Weiler ( Fühlinger Weg 4 ).

                                                                  Stand : September 2020

+++ UPDATE 25.09.2020 – Das unten ausformuliere Nutzungskonzept wurde komplett überarbeitet. Die nähere Beschreibung der im Bild mit A, B und C beschrifteten Bereiche hat sich dagegen nicht geändert und kann weiterhin unter folgendem verlinkten Dokument BBS-Raum-Nutzungskonzept.pdf nachgelesen werden. +++

Das vom Bürgerverein Heimersdorf e.V. vorgetragene Konzept zur künftigen Nutzung des Schulkomplexes der Anna-Langohr-Schule beruht ( nach deren Umzug ab 2020/21 ) auf folgenden Grundsäulen :

1. den Rahmendaten des Schulentwicklungsplanes ( SEP ) auf dem Stand 2020

2. dem Konzept Bürgerhäuser / Bürgerzentren – hier Ziffer 6. = Bürgerbegegnungsstätten (BBS)

3. der Analyse der örtlichen Bevölkerungsstruktur incl. Infrastruktur sowie

4. dem Abgleich der Datengrundlagen innerhalb des Stadtbezirkes 6 sowie OT Heimersdorf und OT Seeberg-Süd ( mit zusammen ca. 10500 EW )

Ausgangspunkte zu 1.

1.1. Im Schulentwicklungsplan ist hier keine künftige schulische Nutzung für den Schulkomplex der GGS niedergelegt. Die Entscheidungsbandbreite ist demzufolge offen. Eine Nutzung durch die KGS ist im SEP ausdrücklich nicht vorgesehen oder prognostiziert – statt einer Erweiterung durch die KGS bzw. deren Wirkungsfelder ist eher infolge des Wechsels der GGS nach Volkhoven /Weiler mit einer leichten Abschmelzung zu rechnen. In den Beratungen der oder mit den kommunalen Gremien ist keine weitere Festlegung erfolgt. ( Hinweis : jeweils gemäß SEP ).

1.2. Nach dem Vollzug des Umzugs der GGS und den zugehörigen Folgen ( z.B. Entsorgung von nicht mehr benötigtem Inventar ) wird die Gebäudewirtschaft den Zustand des Komplexes und jedes seiner Einzelbereiche zu untersuchen und zu bewerten haben. Infolgedessen können sich weitere, jetzt noch nicht konkret überschaubare Sachverhalte ergeben ( z.B. Fragen der Renovierung oder Sanierung bis hin zu möglichen Teil-Abrissentscheidungen oder Neuaufbauten.).

1.3. Es ist anzunehmen, dass der bisherige Schulkomplex ganz oder teilweise im Verantwortungsbereich der Schulverwaltung ( als Mieter ) bleibt. Dies steht unserem Konzept grundsätzlich nicht entgegen.

1.4. Entscheidungen über die künftige Nutzung weisen demzufolge auf ein Zeitfenster ab Frühjahr 2021, da aktuell mit einem Umzug der GGS zum kommenden Halbjahreswechsel noch nicht gerechnet werden kann – der Umzug erfolgt demzufolge voraussichtlich zum Schuljahreswechsel 2021/22.


Ausgangspunkte zu 2.

2.1. Die Stadt Köln hat in 2007 ein Konzept zur Errichtung von Bürgerhäusern und Bürgerzentren beschlossen und seitdem fortgeschrieben in der Zuständigkeit von 50/2 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, siehe hier. In diesem Konzept hat sie unter Ziffer 6. die Grundsätze zur Errichtung und dem Betreiben von Bürgerbegegnungsstätten niedergelegt. Anders als Bürgerhäuser und Bürgerzentren ( im Bezug auf die Stadtbezirke ) verweist Ziffer 6. auf die Einrichtung von Begegnungsstätten für jeden grundsätzlich jeden Stadtteil.

2.2. In allen Ortsteilen des Stadtbezirks 6 gibt es unterschiedliche Begegnungsstätten – mit Ausnahme von Heimersdorf und Seeberg-Süd. Diese Begegnungsstätten sind entweder eigene Vereinsheime (z.B. Worringen) oder von kirchlichen Einrichtungen, Gemeinschaften oder Wohnungsgesellschaften zur Verfügung gestellte Liegenschaften oder Räume zur zeitbegrenzten oder gänzlichen bürgerschaftlichen Nutzung oder Mitbenutzung (z.B. Lindweiler-Treff).

2.3. Der Bürgerverein Heimersdorf / Seeberg-Süd erfüllt auf aktuellem Stand im Rahmen seiner Gemeinnützigkeit (seit April 2019) und dem Eintrag ins Vereinsregister (seit Oktober 2019) die förmlichen Bedingungen zur Trägerschaft einer Bürgerbegegnungsstätte gemäß o.a. Ziffer 6.

2.4. Das Konzept des Bürgervereins für eine Bürgerbegegnungsstätte zielt mit Blick auf den bisherigen Komplex der GGS auf den Gebäudetrakt A ( siehe Deckblattinfo ) mit Eingangsbereich gegenüber der benachbarten evangelischen Kita – er umfasst nicht den Gesamtkomplex der freiwerdenden Gebäudeteile. In der Summe handelt es sich demzufolge um eine bisher 4-räumige Einheit in Standardklassenraumgröße in Festbauweise nebst Freifläche (Garten) in Blickrichtung ev. Kita. Die konkrete Ausformung ergibt sich nach der Grundsatzentscheidung (BV6 & Ratsausschüsse) aus einem Nutzungskonzept, das gegenüber Amt 50/2 ausformuliert vorzutragen ist.

2.5. Zur künftigen Nutzung des Gesamtkomplexes hat der Bürgerverein weitere Vorschläge unterbreitet. Dies dient der Zukunftsperspektive, für Heimersdorf & Seeberg-Süd ein komplexes und bürgerschaftliches soziales Umfeld und Zentrum anzuregen und dazu alle Einrichtungen einzudenken, die in Heimersdorf und Seeberg-Süd dieses Ortszentrum gemeinsam und generationenübergreifend bilden könnten.

2.6. Dazu gehören gemäß Ziffer 2.5. die kirchlichen Einrichtungen incl. KGS und die Kitas beider Konfessionen, das nahe Einkaufszentrum, das Seniorengut „Heuserhof“ in Trägerschaft der Johanniter sowie ergänzende Teilbereiche, die in Ziffer 2.7. vorgestellt werden – und natürlich auch die arrondierenden Parkanlagen. Die umschließenden Angebote des ÖPNV sind ergänzend nahezu perfekt zum vorgeschlagenen Projekt und sichern beste Erreichbarkeiten.

2.7.1. Im Heimersdorfer Ladenzentrum ist die Kinder- und Jugendeinrichtung „Magnet“ provisorisch untergebracht. Die Trägerschaft obliegt der Diakonie Michaelshoven. Wir haben angeregt, der Einrichtung „Magnet“ in unserem Vorschlag eine angemessene Wirkungsstätte mit anzubieten – und zwar mit Ein- und Ausgangsmöglichkeit zur Parkanlage.

2.7.2. Nach Bekanntwerden unserer ersten Vorschläge in Frühjahr & Sommer 2019 trug in einem gemeinsamen Gespräch mit der Schulleitung der KGS diese vor, dass die Schule bereits seit 8 Jahren wünschte, ihren OGS-Bereich zu erweitern. Dem stehen wir nicht entgegen. Nun wünsche man seitens der KGS & OGS den Gesamtkomplex der ausziehenden GGS für eigene Zwecke nutzen zu wollen. Einem solchen Gesamtanspruch können wir nicht folgen. Wir schlagen stattdessen für die OGS eine angemessene Erweiterung gemeinsam mit anderen Beteiligten in einem Kooperationsverbund vor . Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass sich die jeweilig zeitlichen Nutzungsabsichten unterschiedlicher Gruppen im Wesentlichen konfliktfrei koordinieren lassen.

Beide ergänzend unter Ziffer 2.7. vorgeschlagene Nutzungsperspektiven würden den gesamten Bereich des Veedels Heimersdorf & Seeberg-Süd bereichern und im längst begonnenen Strukturwandel unseres Wirkungsbereichs ein Highlight im Zusammenleben aller Alters- und Sozialstrukturen darstellen. Die ehemalige Leiterin des Amtes für Schulentwicklung ( Frau Heuer ) hat unser Konzept als durchdacht und im Grundsatz befürwortend bewertet. Wir hoffen, dies auch mit der neuen Amtsleitung in gleicher Weise erörtern zu können.


In unserem Verein gibt es erfahrenes Personal sowohl aus den Bereichen Organisationsmanagement als auch aus dem Bereich qualifizierten Lehrpersonals, ergänzt um ausgebildete Erzieherinnen für angestrebte Förder- und Betreuungsmaßnahmen. Zugleich verweisen wir auf unsere Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen sowie den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften und Institutionen.

Unsere Vorstellungen und Anregungen werden weiter konkretisiert – dies schließt ein : sowohl eine Raumnutzungs- und Gestaltungskonzeption als auch ein reflektiertes didaktisches Nutzungskonzept, das mit allen Beteiligten anregungsoffen kommuniziert wird. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung.

In diesem Zusammenhang bringen wir heute eine neue Perspektive in die Diskussion ein. Diese neue Perspektive beinhaltet
a) eine möglichst zeitnahe Nutzung der bezeichneten Räumlichkeiten für ein zu vereinbarendes Zeitfenster und
b) eine nachfolgend künftige dauerhafte Unterbringung der BBS im nahen Gebäudekomplex Taborplatz 1. Wir haben diesbezüglich bereits konkrete vorbereitende Gespräche geführt. Wir regen an, diese Alternative zwischen der Eigentümerschaft Taborplatz 1 und der Stadt Köln prüfen zu lassen. Dieser neue Lösungsansatz verspricht u.E. eine Zukunftsperspektive, die den Anliegen aller Beteiligten substantiell entgegen kommen könnte. Eine solche Chance wie von uns vorgeschlagen wird es in Jahrzehnten vor Ort nicht wieder geben können.

Wir werden unsere Vorschläge in Antragsform in das notwendige Verfahren einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Höhnen

Vorsitzender des Bürgervereins Heimersdorf & Seeberg-Süd e.V. – Direktor a.e. GE – a.D.

2 Kommentare on “Bürgerbegegnungsstätte BBS

  1. Die vorgestellte Bürgerbegnungsstätte ist für unseren Stadtteil überfällig. Vortragsreihen, Treffen der verschiedenen Vereine und Verbände finden jetzt in oft nicht zufredenstellenden Einrichtungen statt.
    Jungendliche haben keinen richtigen organisierten Treffpunkt.
    Ich möchte dem Bürgerverein für sein Engagement danken und viel Erfolg Wünschen.

  2. Das Planungsteam vom SeniorenNetzwerk Heimersdorf (SNWH) freut sich sehr über diesen Vorschlag zum Konzept und zur Nutzung der Gebäudeteile von der Anna-Langohr-Schule, nach dem Umzug in den Fühlinger Weg 4 (Volkhoven/Weiler), weil er dem Wunsch entspricht, den die vom SNWH einberufenen Stadtteilkonferenz (STK) bereits 2018 dem Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner und seiner Bezirksverwaltung vorgetragen hatte.

    Die nach der STK vom SNWH detaillierter ausgearbeitete räumlichen Anforderungen sind grundsätzlich kompatibel zu dem im Vorschlag des BVH bezeichneten Gebäudetrakts A mit zwei Klassenräumen im EG und zwei Klassenräumen im 1.OG, wenn kleinere Umbaumaßnahmen im Rahmen der Renovierung möglich sind.

    Das SNWH möchte hiermit nochmal nachdrücklich darauf hinweisen, dass Heimersdorf dringend eine BBS braucht, um den Bedarf an öffentlichen Räumlichkeiten zu decken, die für eine lebendige Nachbarschaft notwendig sind, in der die Heimersdorfer Bürger sich so entfalten und engagieren können, wie es sich die Stadt Köln schon seit vielen Jahren wünscht.

Comments are closed.